“Sieben oder acht Bier”: Lenker rammte Auto in Tunnel

Ein 26-Jähriger verursachte mit 1,6 Promille im Tunnel bei Hausmannstätten einen schweren Frontalcrash. Eine Frau wurde dabei massiv verletzt.

Vor dem Straflandesgericht Graz musste sich ein junger Autolenker verantworten, nachdem er alkoholisiert einen schweren Unfall im Himmelreichtunnel im Bezirk Graz-Umgebung ausgelöst hatte. Der Mann war nach seiner Frühschicht offenbar noch deutlich alkoholisiert ins Auto gestiegen.

Vor Gericht schilderte der Beschuldigte, er habe “sieben oder acht Bier” nach der Frühschicht konsumiert – und das innerhalb von sieben Stunden. Auf die Frage, warum er danach noch gefahren sei, konnte er keine klare Erklärung liefern.

Angeklagter zeigt Reue

Der Unfall ereignete sich mit 1,6 Promille Alkohol im Blut. Der Lenker verlor im Tunnel die Kontrolle über sein Fahrzeug und geriet in den Gegenverkehr. “Die Frau im entgegenkommenden Auto hatte keine Chance auszuweichen”, sagte Richter Draxler laut der “Kleinen Zeitung”. Sie wurde schwer verletzt und leidet bis heute unter den Folgen.

Dass er betrunken ins Auto gestiegen sei und das Opfer schwer verletzt habe, werde er sich “nie verzeihen”. Mittlerweile stehe er in Kontakt mit der Betroffenen, die laut Verteidigung seine Entschuldigung angenommen habe.

Lenker wurde verurteilt

Der Richter fand klare Worte und verwies auf die Gefahr von Alkohol am Steuer: “Alkoholisierte Lenker glauben oft: Naja, das geht schon noch. Aber das Auto ist eine Waffe, wenn man betrunken ist.”

Auch die Staatsanwaltschaft betonte die Risiken deutlich und warnte vor typischem Fehlverhalten: “Die Leute überlegen sich vorher nicht, was passieren kann. Das Problem ist, dass Alkohol enthemmt. Wenn man einmal ein Bier trinkt, folgt das nächste. Man trinkt weiter – und steigt ins Auto. Deshalb: Wenn man mit dem Auto unterwegs ist, trinkt man am besten gar nichts.”

Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde der Angeklagte zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Zusätzlich gab es finanzielle Strafen: 7.200 Euro Geldstrafe sowie 5.000 Euro Teilschmerzensgeld für das Opfer.

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