
Die umstrittene Bundesstaatsanwaltschaft kommt. Das Projekt, das vor allem von Justizministerin Sporrer (SPÖ) und Neos forciert wurde, geht ins Geld.
Die Regierung will die “Unabhängigkeit der Strafverfolgung gesetzlich absichern”. Zu diesem Zweck führt sie eine Bundesstaatsanwaltschaft (BSA) ein.
Dreierkoalition beschließt Dreierspitze mit drei Stellvertretern …
Die Eckpunkte: Die Weisungsspitze wandert von der Justizministerin zu dieser BSA. Deren Leitung BSA übernimmt ein Dreiergremium. Dazu kommen drei Stellvertreter. Ein Schelm, wer angesichts der Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und Neos bei dieser Zahl Böses denkt … Deren Funktionsperiode beträgt einmalig sechs Jahre.
Dreistufiges Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren läuft in drei Schritten ab: Eine Expertenkommission nominiert die Kandidaten, das Parlament stimmt diesem Vorschlag zu oder lehnt ihn ab. Die Regierung übermittelt dann den Vorschlag an den Bundespräsidenten zur Ernennung.
Zehn Jahre Erfahrung als Richter oder Staatsanwalt für Kandidaten gefordert
Für diese Ernennung müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Dazu zählen etwa eine mindestens zehnjährige Erfahrung als Strafrichter oder Staatsanwalt und ein “hohes Maß an persönlicher und professioneller Integrität”, wie es die Regierung formuliert.
Höchstgericht kann Bundesstaatsanwälte abberufen
Die Bundesstaatsanwälte können über zwei Wege abberufen werden: entweder durch ein disziplinarrechtliches Verfahren oder durch den
Jährlich neun Millionen Euro für weitere Hierarchieebene nötig
Doch bevor diese Bundesstaatsanwälte abberufen werden, müssen sie erst eingesetzt werden. Und das kostet, wie Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) eingestehen musste. Insgesamt sind “nach derzeitigen Schätzungen” jährlich rund neun Millionen Euro vorgesehen. Als gelernter Österreicher weiß man: Es kann ganz leicht auch ein zweistelliger Millionenbetrag werden.
Personalflut
Und auch die Planstellen für die neue Stelle sind eindrucksvoll. Sporrer spricht von mehr als 40 Bediensteten. Das sind die drei Bundesstaatsanwälte, deren drei Stellvertreter, dazu Personal für staatsanwaltliche Tätigkeit und Supportpersonal, etwa im IT-Bereich. Immerhin sei man mit immer mehr Fällen von Cybercrime konfrontiert, begründete die Ministerin das.
Generalprokuratur lässt kein gutes Haar an Sporrers Plänen
Das Personal werde zum Teil aus dem Justizministerium übergeführt, zudem wird die Generalprokuratur in die neue Struktur eingegliedert. Von der kam schon am Montag heftige Kritik an der geplanten neuen BSA.
“Im kleinen zweistelligen Bereich” soll auch neues Personal aufgenommen werden, kündigte Sporrer an. Das hänge auch damit zusammen, dass parlamentarische Anfragen jetzt durch eine andere Abteilung vorgenommen würden. “Hier brauchen wir auch noch zusätzliches Personal”, so die Ministerin.