IS-Attentäter aus Österreich zittert vor Todesstrafe

Hasan E. (21) – Komplize des verurteilten Swift-Attentäters Beran A. – soll 2024 in Mekka auf fünf Menschen eingestochen haben. Die Hinrichtung droht.

Dem Österreicher Hasan E. droht in Saudi-Arabien die Todesstrafe. Am Dienstag dürfte das Urteil gegen den 21-Jährigen verkündet werden. Der angebliche Mentor und Schulkollegen des Swift-Attentäters Beran A. (21) soll im März 2024 im Namen des IS in Mekka fünf Personen mit einem Messer attackiert haben.

Der Fall, bei dem gleichzeitig  Beran A. und Arda K. in Istanbul bzw. Dubai hätten zuschlagen sollen, davon im letzten Moment jedoch abließen, war auch beim Terror-Prozess in Wr. Neustadt Thema. Wegen Beitragstäterschaft zum versuchten Mord wurden die beiden zu 12 beziehungsweise 15 Jahren Haft verurteilt.

Im Prozess hatten die Angeklagten Hasan E. als treibende Kraft hinter den Terrorplänen beschrieben. Während Beran A. und Arda K. ihre Vorhaben letztlich nicht umsetzten, zog Hasan E. als einziger den Anschlag durch. Er kaufte auf einem Obst- und Gemüsemarkt in Mekka ein Messer und stach vor der Al-Harām-Moschee zunächst einem Wachmann in den Hals. Danach attackierte er vier weitere Personen. Alle fünf Opfer überlebten.

Seit seiner Festnahme sitzt der Österreicher in Saudi-Arabien in Haft. Über die Bedingungen ist nur wenig bekannt. Das Außenministerium bestätigte zuletzt, dass die österreichische Botschaft in Riad konsularische Unterstützung leistet und regelmäßigen Kontakt hält.

Laut Recherchen von “Puls24” und dem “Standard” soll Hasan E. bei einem Haftbesuch angegeben haben, mit gebrochener Hand und Zahnschmerzen in einer Zelle mit 13 weiteren Insassen untergebracht zu sein. Betten oder Tageslicht gebe es demnach nicht. Lediglich fünf Minuten pro Woche darf der junge Niederösterreicher ins Freie.

Zusätzlich soll er bereits zu mehreren Schadenersatzzahlungen in der Höhe von insgesamt 30.000 saudischen Riyal, umgerechnet rund 7.000 Euro, verurteilt worden sein. Alle Versuche, nach Österreich überstellt zu werden und somit der möglichen Hinrichtung zu entkommen, scheiterten. Die Unschuldsvermutung gilt.

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