SPÖ-Babler muss seine Beraterkosten offenlegen

Die FPÖ nimmt sich einmal mehr das Kulturministerium von SPÖ-Vizekanzler Babler vor. Er muss offenlegen, was er für externe Berater ausgegeben hat.

Was gibt Vizekanzler und Kulturminister Andreas Babler für externe Beratungsleistungen, Beiräte, Kommissionen und Förderjurys aus? Das will die FPÖ genau wissen. Kultursprecher Wendelin Mölzer hat eine entsprechende parlamentarische Anfrage an den SPÖ-Chef gestellt.

Sorgsamer Umgang mit Steuergeld?

“Der sorgsame und transparente Umgang mit hart erarbeiteten Steuergeldern ist eine fundamentale Pflicht staatlicher Organe. Die österreichischen Steuerzahler haben ein Recht darauf, lückenlos zu erfahren, wohin ihre Abgaben fließen und ob diese im Sinne des Gemeinwohls eingesetzt werden”, schreibt der Freiheitliche in der Begründung der Anfrage.

Beiräte, Kommissionen, Förderjurys

Im Bereich des Wohn- und Kunstministeriums seien seit dem Jahr 2020 erhebliche finanzielle Mittel für ebensolche externen Beratungen sowie für die Aufrechterhaltung zahlreicher Beiräte, Kommissionen und Förderjurys aufgewendet worden. Diese beratenden und entscheidenden Gremien würden durch laufende Honorare, Sitzungsgelder und Spesen beträchtliche administrative Kosten verursachen, deren Angemessenheit und tatsächlicher Nutzen dringend zu hinterfragen seien.

FPÖ kritisiert “aufgeblähte Parallelstrukturen”

Mölzer: “Es ist völlig unvertretbar, dass mitten in Zeiten einer massiven Belastungswelle für die eigene Bevölkerung und für heimische Kulturschaffende kostspielige Parallelstrukturen aufgebläht und Kernkompetenzen an teure externe Berater ausgelagert werden. Anstatt auf die im Ressort reichlich vorhandene fachliche Expertise zurückzugreifen, wird hier offensichtlich eine besorgniserregende Ausgabendynamik zu Lasten des Steuerzahlers betrieben, die sofort gestoppt werden muss.”

“Schonungslose Offenlegung”

Deshalb fordert er eine “detaillierte und schonungslose Offenlegung aller Kostenstrukturen, Verträge und Mitgliederzahlen der betroffenen Gremien”. “Die Bundesregierung ist den Bürgern in Fragen der Budgetverwendung vollkommene Klarheit und Rechenschaft schuldig.”

24 Fragen an Babler

Insgesamt sind es 24 Fragen, die Babler beantworten muss, darunter natürlich die Gesamtausgaben in diesen Bereichen von 2020 bis heute. Mölzer fragt auch welche externen Beratungsunternehmen, Agenturen, Institute, Kanzleien oder Einzelpersonen in diesem Zeitraum beauftragt wurden und auf welcher vergaberechtlichen Grundlage diese Vergaben erfolgten.

Der Vizekanzler muss auch detailliert angeben, zu welchen konkreten Zwecken, Projekten oder Studien diese Beratungsdienstleistungen in Anspruch genommen wurden und ob vor der Vergabe jeweils formal geprüft wurde, ob diese Aufgaben durch ministeriumseigenes Personal nicht ebenfalls gelöst werden hätten können.

Alles auf gesetzlicher Grundlage – oder doch nicht?

Ebenfalls von Interesse ist für die FPÖ, wie viele Beiräte, Kommissionen, Förderjurys sowie vergleichbare beratende oder entscheidende Gremien  im Zuständigkeitsbereich des Babler-Ressorts von 2020 bis heute existierten und wie viele dieser Gremien auf einer gesetzlichen Grundlage basierten. Eine der weiteren Fragen lautet: “Nach welchen konkreten fachlichen, gesetzlichen oder sonstigen Kriterien erfolgte die Auswahl, Bestellung und Nominierung der einzelnen Mitglieder dieser Gremien?”

Empfehlungen ignoriert?

Auch hier fragen die Freiheitlichen nach den Gesamtausgaben für diese Gremien. Die muss Babler im Detail liefern. Knifflig könnte für den Kulturminister auch die Frage werden, in wie vielen Fällen die tatsächlichen Förderentscheidungen seines Ressorts nicht den Empfehlungen der zuständigen Förderjury bzw. des Beirats entsprochen haben.

Babler muss bis spätestens Ende September antworten

Für all diese Antworten hat Babler zwei Monate Zeit. Das heißt: Spätestens Ende September sollten wir wissen, wie locker trotz Sparzeiten die Geldtasche im Ressort des Vizekanzlers wirklich sitzt.

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