
Dem ORF fehlen ab 2027 rund 93 Millionen Euro. Nun wird darüber diskutiert, ob deshalb sogar die Haushaltsabgabe steigen muss.
Die Streichung eines Bundeszuschusses von 93 Millionen Euro bringt eine Erhöhung der ORF-Haushaltsabgabe ins Spiel. Ein Höchstrichter und ORF-Stiftungsrat Leonhard Dobusch halten es für möglich, dass die ORF-Führung ein entsprechendes Verfahren einleiten muss. Dobusch will das Thema in der Stiftungsratssitzung am 11. August ansprechen. Ob es tatsächlich zu einem Antrag kommt, ist laut “Kleine Zeitung” offen.
ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher hat bereits angekündigt, die Budgetkürzung juristisch anzufechten. Die Regierung streicht ab 2027 jene 93 Millionen Euro, mit denen der ORF bisher für den weggefallenen Vorsteuerabzug entschädigt wurde. Das entspricht mehr als acht Prozent des ORF-Budgets.
Höchstrichter sieht gute Erfolgschancen
VwGH-Senatspräsident Hans Peter Lehofer hält die Kürzung für rechtlich bedenklich. “Meines Erachtens ist die Neuregelung jedenfalls aus unionsrechtlicher, aber auch aus verfassungsrechtlicher Sicht bedenklich”, sagt er. Öffentlich-rechtliche Sender müssten über “angemessene, nachhaltige und vorhersehbare finanzielle Mittel verfügen”. Die „überfallsartige Streichung” eines erheblichen Teils des Budgets sei aus seiner Sicht nicht zulässig.
Bevor der ORF Beschwerde erheben könnte, müsste er laut Lehofer zunächst selbst ein Verfahren zur Anpassung der Haushaltsabgabe einleiten. Generaldirektorin Thurnher müsste dafür die KommAustria informieren. Stellt eine Prüfungskommission einen höheren Finanzbedarf fest, müsste der Stiftungsrat über eine Erhöhung entscheiden.
Am 11. August entscheidet der Stiftungsrat außerdem über die neue ORF-Führung unter Clemens Pig. Vergeben werden vier Direktionen und die Leitungen der neun Landesstudios für die Jahre 2027 bis 2031. Die Debatte über eine mögliche Beitragserhöhung könnte die Sitzung zusätzlich überschatten.