Enthüllt! So viele Gefährder leben in Österreich

Nach dem Terroranschlag in Berlin erklärt DSN-Leiterin Sylvia Mayer, dass es auch in Österreich eine “hohe Gefährdungslage” gibt.

Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin ist auch hierzulande die Sorge um einen möglichen Terroranschlag erneut ins öffentliche Bewusstsein geraten – auch weil es eine Verbindung des mutmaßlichen Terroristen nach Österreich gibt. Wie von “Heute” berichtet, soll der von der Polizei im Zuge des Zugriffs getötete Abdul B. nach islamischem Recht mit einer Salzburgerin verheiratet gewesen sein.

Die Leiterin der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), Sylvia Mayer, erklärte am Dienstag im Ö1-Morgenjournal, dass es darüber hinaus aber keine Verbindung in die islamistische Szene Österreichs gebe.

Zudem enthüllte Mayer, wie viele Gefährder laut Einschätzung der DSN in Österreich aufhältig seien. Es würde sich um eine “niedrige dreistellige Zahl handeln, so Mayer. “Wir sehen eine hohe Gefährdungslage in Bezug auf den islamistischen Terrorismus”, so die Exekutivbeamtin. Allerdings handle es sich um eine “abstrakte” Gefährdungslage und – jedenfalls aktuell – um keine konkrete.

Staatsschutz setzt auf Messenger-Überwachung

Die Überwachung von Gefährdern sei durch ein Bündel an Maßnahmen gebunden. Es gebe die Prävention, die Früherkennung und die Strafverfolgung. Die Überwachung von Gefährdern erfolgt nicht ausschließlich rund um die Uhr, so Mayer gegenüber dem ORF-Radio. Es komme natürlich aber auch zu verdeckten Maßnahmen, wie etwa Observationen oder digitale Möglichkeiten.

Große Hoffnung setzt Mayer in die jüngst beschlossene Überwachung von verschlüsselter Kommunikation (“Messenger-Überwachung”), die 2027 kommen soll. Eine weitere Forderung der DSN ist die Möglichkeit einer Fußfessel für Gefährder. Man habe in der Vergangenheit gesehen, dass Personen auch nach einer verbüßten Haft noch radikalisiert seien. Eine Fußfessel sei “eine wichtige Maßnahme”, um etwa zu verhindern, dass diese Personen “gewisse Örtlichkeiten” betreten.

Noch keine rechtliche Grundlage für Fußfessel

Außerdem, so die Expertin, könnten die betroffenen Personen so auch “großflächiger beobachtet werden”. Die Frage, ob eine solche Maßnahme zu verwalten wäre, beantwortet Mayer gegenüber dem ORF mit einem klaren “Ja”. Sie gibt allerdings zu bedenken, dass dafür die rechtlichen Möglichkeiten erst geschaffen werden müssten.

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