Wiener nach Brand obdachlos – trotzdem kein Wohnticket

Ein Paar steht seit Wochen auf der Straße. Trotzdem erhielt es keine Gemeindewohnung. Grund: Obdachlosigkeit gilt nicht als begründeter Wohnbedarf!

Seit dem verheerenden Wohnungsbrand Ende Mai in der Schlachthausgasse in Wien-Landstraße haben Franz K. (62) und Angela F. (55) kein Zuhause mehr. Die private Mietwohnung wurde vollständig zerstört, seither schlafen sie bei Bekannten oder sogar im Freien – “Heute” berichtete.

Das gesamte Hab und Gut des Paares wurde zerstört, selbst rund 2.000 Euro Bargeld verbrannten. Als mögliche Ursachen gelten eine Entladung in einer Leitung oder ein zum Laden angestecktes Handy. Erst wenige Jahre zuvor hatten die beiden nach dem Tod von Angelas Mutter zwei Wohnungen zusammengelegt, renoviert und rund 15.000 Euro investiert.

Paar hoffte auf Gemeindewohnung

Seit dem Brand sind Franz K. und Angela F. – beide sind arbeitslos und gesundheitlich angeschlagen – mit ihrem Vierbeiner “Lucky” faktisch obdachlos: “Wir pendeln hin und her, schlafen einmal da und einmal dort. Wir schauen, dass wir für ein, zwei Nächte bei Bekannten unterkommen, manchmal übernachten wir auch im Freien, zum Beispiel auf der Donauinsel”, berichtet der 62-Jährige.

Zusätzlich mussten die beiden auch noch die Räumung der ausgebrannten Wohnung bezahlen. Die Kosten von 4.500 Euro konnten sie nur mit einem privaten Darlehen begleichen. In ihrer Not wandte sich das Paar bereits am 1. Juni an die Wohnberatung Wien und hoffte auf eine (Not-)Gemeindewohnung.

Antrag auf Wohnticket wurde abgelehnt

Doch der Antrag auf ein Wiener Wohnticket wurde abgelehnt. Der Grund: Es liege kein begründeter Wohnbedarf vor. Obdachlosigkeit zählt nach den geltenden Vergabekriterien nicht automatisch dazu. Als Kriterien werden etwa Überbelag, alleinerziehend, getrennter Haushalt oder barrierefreier Wohnbedarf genannt.

“Grundsätzlich ist die Wohnberatung Wien bei Wohnungsbränden oder vergleichbaren Notfällen nicht zuständig. In solchen Fällen empfehlen wir eine kostenlose mietrechtliche Beratung durch die MieterHilfe der Stadt Wien sowie die Inanspruchnahme kurzfristiger Unterstützungsangebote insbesondere beim Fonds Soziales Wien”, heißt es seitens der Wohnberatung Wien auf “Heute”-Anfrage.

Fall liegt jetzt bei der Wohnungskommission

Ergänzend könnten auch Übergangs- und Kurzzeitwohnangebote über die Stadt Wien genutzt werden, beispielsweise im Rahmen von “Mein Wien-Apartments”. Weiters wird erklärt: “Für längerfristige Lösungen und eine vertiefte Einzelfallprüfung kann im Bedarfsfall eine Befassung der Wohnkommission erfolgen.”

So auch im Fall von Franz K. und Angela F.: Die Wohnungskommission entscheidet Ende Juli, ob das obdachlose Paar doch noch eine Gemeindewohnung erhält. Das Paar nahm auch  Kontakt zum Fonds Soziales Wien (FSW) auf. Dort wurde den beiden zwar eine Sozialarbeiterin zur Seite gestellt, eine Unterkunft gab es bisher aber nicht. Nach dem “Heute”-Bericht dann die Wende: Das Paar erhält ab Dienstag einen Platz in einer FSW-Unterkunft im 3. Bezirk!

Notwohnung nur für Gemeindebau-Mieter

Kurios: Hätte das Paar vor dem Brand in einer Gemeindewohnung gelebt, wären die Chancen auf eine Notwohnung gut gestanden: “Wiener Wohnen stellt Mieter*innen in der Praxis bei einem derartigen Schadensfall vorrübergehend eine Ersatzwohnung zur Verfügung. Unabhängig von der Brandursache besteht allerdings weder ein gesetzlicher noch ein vertraglicher Anspruch auf Zuweisung einer Ersatzwohnung”, führt ein Sprecher von Wiener Wohnen aus.

Von den rund 220.000 Gemeindewohnungen stehen derzeit 7.221 Wohnungen (Stand: 3. Juni) leer, wie der “Falter” vor Kurzem berichtete. Laut Wiener Wohnen befinden sich 4.290 davon in Renovierung oder Instandsetzung. Die restlichen rund 2.930 Wohnungen werden aus anderen Gründen wie laufenden Verlassenschaftsverfahren, Aufkategorisierungen, mangelnder Nachfrage (etwa Kleinstwohnungen) sowie geplanten Sanierungen ganzer Wohnhausanlagen nicht vermietet.

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