Streit mit Schulwart bei Fest – Schüler (15) verletzt

Am Rande eines Schulfests gerieten Dienstagabend der Schulwart und Markus (15) aneinander. Als ein Schulfreund einschritt, habe der Mann zugeschlagen.

“Ein Freund und ich kamen vom Training zu unserer Schule, wollten gegen 21.30 Uhr noch zum Abschlussfest nachkommen. Als ich meine Sporttasche zum Spind nach oben bringen wollte, stellte sich mir der Schulwart in den Weg”, erzählt Markus (15) gegenüber “Heute”.

Der Mann habe nach Alkohol gerochen und offenbar “gewollt, dass es eskaliert”, ist der Schüler überzeugt: “Er hat sich mir Nase an Nase gegenübergestellt, mich angeschrien und mehrfach auf meine Sporttasche eingetreten. Da stieß ich ihn weg.”

Als sich der Schulfreund (15) des Wieners einmischte, habe der Schulwart diesen attackiert: “Er nahm einen Schlüssel zwischen die Finger, schlug damit zu und riss ihm dabei die Kopfhaut auf.” Weitere Schüler gingen dazwischen und zogen die beiden 15-Jährigen aus der Schule. Lehrer riefen die Polizei.

Für Markus, der MMA, Thaiboxen und Ringen betreibt, und seinen Freund war die Party vorbei: “Die Polizei hat uns nach der Einvernahme nach Hause geschickt”. Der Geschlagene musste seine Kopfwunde im Spital versorgen lassen.

Die Polizei bestätigt gegenüber “Heute” den Vorfall. Es sei “zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen dem Schulwart und mehreren Schülern gekommen”, so Polizeisprecherin Anna Gutt. Im Zuge dessen sei es zu Handgreiflichkeiten gekommen. “Gegen den Schulwart wurde Anzeige wegen Körperverletzung erstattet, der 15-jährige Schüler, der durch einen Faustschlag des Schulwarts verletzt worden war, wurde ebenfalls angezeigt und zwar wegen versuchter Körperverletzung. Die Ermittlungen laufen noch”, erklärt Gutt.

Und weiter: “Bis zum Abschluss der Prüfung bitten wir darum, von Vorverurteilungen abzusehen. Es wurden alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um einen sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten. Das Wohlergehen und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler haben für uns höchste Priorität.”

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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