Kopftuch beim Frühstück verboten – Aufruhr in Hotel

Eine muslimische Frau durfte in einem Salzburger Hotel übernachten, mit Kopftuch aber nicht im Restaurant frühstücken.

Ein Frühstück in einem Salzburger Hotel sorgt für jede Menge Aufregung. Eine muslimische Frau wollte gemeinsam mit ihrer Familie das Frühstücksbuffet besuchen. Weil sie ein Kopftuch trug, wurde ihr der Zutritt zum Sky-Restaurant des Hotels Cool Mama jedoch verwehrt, das berichten am Mittwoch nun die Salzburger Nachrichten (SN).

Der Dresscode des Hotels wird prominent auf der Webseite erläutert. Im Restaurant des Cool Mama ist demnach “jegliche Art von Kopfbedeckung” verboten: “Der Dresscode trägt einen wesentlichen Teil zum gewünschten Ambiente und der kollektiven Stimmung in unseren Sky Restaurants während Ihres geschätzten Restaurantbesuches bei.”

Zeuginnen sprechen von “Diskriminierung”

Den aktuellen Fall schilderten zwei Leserinnen den SN. Sie hätten als Beobachterinnen “Diskriminierung auf höchstem Niveau” und eine “sehr unangenehme Situation” erlebt.

Demnach wollte ein Ehepaar mit seinen beiden erwachsenen Töchtern frühstücken. Die Familie hatte im Hotel übernachtet. Als sich die Mutter am Buffet bedienen wollte, wurde sie wegen ihres Kopftuchs auf den Dresscode hingewiesen.

Auch ein Frühstück im Hotelzimmer war laut Schilderung nicht möglich. Das Hotelpersonal bot der Familie stattdessen an, die Kosten für das Frühstück zu erstatten.

So argumentiert das Hotel

Das Hotel betont, dass der Dresscode ausschließlich im Sky-Restaurant und nicht bei Hotelnächtigungen gelte. Die Familie habe die vorab kommunizierten Hinweise nicht beachtet und anschließend das Personal lautstark beschimpft.

“Da wir Frühstück für sämtliche unsere Hotelgäste weder als Roomservice anbieten noch Gäste das Buffet-Essen mit aufs Zimmer nehmen können, wurde dieser Familie aus Kulanz angeboten, die Kosten für das bereits gebuchte Frühstück nicht in Rechnung zu stellen, da es für die Mutter der Familie nicht infrage kam, ihre Kopfbedeckung abzunehmen. Die Familie hat diese Lösung angenommen und akzeptiert”, so das Hotel zu den SN.

Laut Hotel würden die Regeln bereits vor jeder Buchung klar kommuniziert. Deshalb sei es bisher nur in Einzelfällen zu Diskussionen gekommen.

Auch Kippa und Baseballkappe verboten

Der Betrieb weist den Vorwurf zurück, dass sich das Verbot gegen religiöse Kopfbedeckungen richte. Es gelte ausnahmslos für alle Gäste. Betroffen seien damit auch “Personen, die eine Kippa (Anm.: eine jüdische Kopfbedeckung für Männer), eine Baseballkappe, einen Hut” oder Ähnliches tragen.

Bei einem ähnlichen Fall vor einigen Monaten hieß es gegenüber “Heute” aus der Direktion: “Wir möchten vorweg betonen, dass unser Haus für ein respektvolles Miteinander und Offenheit gegenüber allen Gästen steht und dies auch weiterhin tun wird.”

Gäste aus allen Kulturkreisen seien willkommen: “Der Dresscode ist weder religiös begründet noch rassistisch motiviert. Er untersagt im Interesse aller Gäste unter anderem das Tragen von Sportbekleidung wie Trainingsanzügen, Jogginghosen oder Muskelshirts, kurzer Freizeit- und Badebekleidung, Arbeitskleidung, Flip-Flops sowie das Tragen jeglicher Art von Kopfbedeckung.”

´Was darf das Hotel?

Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht oder ethnischer Zugehörigkeit. Alexandra König von der Gleichbehandlungsanwaltschaft erklärt dazu in den SN: “Diskriminierungsverbote bilden eine klare Grenze des Hausrechts.”

Das betrifft laut Gleichbehandlungsanwaltschaft auch “scheinbar neutrale Regelungen, die im Ergebnis eine bestimmte Gruppe aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit oder des Geschlechts benachteiligen”. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn eine solche Regel sachlich gerechtfertigt ist.

Beim Argument eines Dresscodes für ein angemessenes Erscheinungsbild sieht die Gleichbehandlungsanwaltschaft jedenfalls offene Fragen: “Für uns ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Ausschluss religiöser Kleidung hierfür erforderlich sein sollte.” Das Gleichbehandlungsgesetz sieht auch Schadenersatz für Betroffene vor.

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