Paukenschlag! Minister fordert Corona-Hilfen zurück

Minister Marterbauer macht klar: Wer Corona-Hilfen zu Unrecht erhalten hat, muss mit Rückforderungen rechnen. Dabei geht es um 158,8 Millionen Euro.

Bei der Abwicklung der milliardenschweren Corona-Hilfen werden weiterhin zahlreiche Fälle überprüft. Ein neuer Bericht des Finanzministeriums an das Parlament zeigt nun: Bis zum Stichtag 30. Juni 2026 wurden Rückerstattungsansprüche für zu Unrecht erhaltene finanzielle Leistungen in Höhe von insgesamt 158,8 Millionen Euro festgestellt.

Die COFAG war im März 2020 als Sondergesellschaft der Republik zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise gegründet worden. Im Sommer 2024 wurde ihre Auflösung eingeleitet. Die eigentliche Liquidation ist inzwischen abgeschlossen, die COFAG wurde im März 2025 aus dem Firmenbuch gelöscht. Die weitere Abwicklung und Überprüfung der Fördermaßnahmen liegt beim Finanzministerium.

Zusammen mit der allgemeinen Kontrolle beantragter oder bereits gewährter finanzieller Leistungen wurden bisher mehr als 11.700 Prüfungsmaßnahmen durchgeführt. Allein innerhalb der vergangenen sechs Monate kamen rund 2.400 Prüfungen dazu.

Zum Vergleich: Mit Ende Dezember 2025 waren bei den 16.800 Verdachtsfällen 8.491 Prüfungen abgeschlossen. Damals beliefen sich die festgestellten Rückforderungen zusammen mit weiteren Prüfungshandlungen auf 119 Millionen Euro.

45 Millionen bei Unternehmensverbünden

Ein weiterer Schwerpunkt sind Unternehmensverbünde. Im April 2026 bestätigte der Oberste Gerichtshof laut dem aktuellen Bericht das bisherige Vorgehen der Finanzverwaltung auf Basis der Obergrenzenrichtlinien.

Insgesamt geht es um 193 Unternehmensverbünde mit rund 1.200 eigenständigen Unternehmen. Bis Ende Juni wurden davon 105 Verbünde überprüft. Dabei stellte die Finanzverwaltung ein Rückerstattungsvolumen von rund 45 Millionen Euro fest.

Die Corona-Unternehmenshilfen der COFAG beliefen sich während ihrer Laufzeit insgesamt auf 15,8 Milliarden Euro.

Finanzminister Markus Marterbauer kündigt weitere Rückforderungen an, wenn Hilfen zu Unrecht bezogen wurden: “Wer richtliniengemäß Unterstützungen erhalten hat, hat diese selbstverständlich zu Recht bezogen. Wer zu Unrecht Förderungen bekommen hat, müsse mit Rückforderungen rechnen. Das ist nur gerecht”

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